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Sicherheit in der Tiroler Skiregion See

Die Sicherheit in der Tiroler Skiregion See

 Tiroler Skiregion See - Skipiste in See
Skipiste in See

So sehr der Spaß auch beim Winterurlaub im Vordergrund steht, sollte man einige grundsätzliche Regeln beachten, um die eigene Sicherheit und die der anderen Skifahrer nicht zu gefährden. Der Internationale Skiverband hat deswegen 1967 die immer noch aktuellen FIS-Pistenregeln aufgestellt, die auch in unseren Skigebieten zum Einsatz kommen. Durch ihre Beachtung können viele unnötige Unfälle vermieden werden.

 

1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder:

Jeder Wintersportler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:

Jeder Wintersportler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur:

Der von hinten kommende Wintersportler muss seine Fahrspur so wählen, dass er den vor ihm fahrenden Skifahrer nicht gefährdet.

4. Überholen:

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Wintersportler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und Hangaufwärtsfahren:

Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten:

Jeder Wintersportler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Wintersportler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg:

Ein Wintersportler, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benützen.

8. Beachten der Zeichen:

Jeder Wintersportler muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung:

Bei Unfällen ist jeder Wintersportler zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht:

Jeder Wintersportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.